Antragsformular Erwachsene

Ich wünsche dem Seeclub Wädenswil beizutreten als Aktiv-Mitglied (CHF 670.-/Jahr)
Ich wünsche dem Seeclub Wädenswil beizutreten als Doppel-Mitglied (CHF 300.-/Jahr)
Ich wünsche dem Seeclub Wädenswil beizutreten als Passiv-Mitglied (CHF 50.-/Jahr)
Der/die Antragsteller/in anerkennt die Statuten des Seeclub Wädenswil und ist sich den unten aufgeführten Hinweise und Verhaltensregeln bewusst.
Ich bestätige, dass ich über eine private Haftpflichtversicherung verfüge, die neben Schäden, welche andern zugefügt werden, auch Schäden an benützten Ruderbooten und Rudern, am Bootshaus, etc. deckt (sogenannte Obhutsschäden).
Ich kann 300 Meter schwimmen.
Ich bin damit einverstanden, dass meine Telefon-Nummer in der internen Mitgliederliste aufgeführt wird.

Hinweise und Verhaltensregeln (Erwachsene)
Bei Eintritt im laufenden Jahr gelten reduzierte Beiträge (siehe Info Blatt SCW Mitgliedschaft).

Eine Doppel-Mitgliedschaft ist möglich, wenn der Antragsteller / die Antragstellerin bereits Mitglied in einem anderen Ruderclub ist und dort einen SRV-Beitrag bezahlt. Sie beinhaltet die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Aktiv-Mitglied, ausser das sie an der GV kein Stimmrecht besitzt.

Der Seeclub Wädenswil speichert oben angeführte Daten. Die Daten werden zur Durchführung der Vereinsaktivitäten genutzt und teilweise an den Schweizerischen Ruderverband «SWISS ROWING» übermittelt. Fotos aus dem Clubleben dü rfen in den Kommunikationsmitteln des Seeclubs Wä denswil veröffentlicht werden. Dies geschieht konform zu den Regelungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes. Näheres ist in den Datenschutzrichtlinien des Clubs beschrieben.

Die Kündigung der Mitgliedschaft hat schriftlich zu erfolgen (Mail oder Brief an Administration) und ist regulär auf Ende Kalenderjahr möglich.

Der Seeclub Wädenswil weist darauf hin, dass er nicht gegen Schäden am Bootsmaterial versichert ist. Jeder Verursacher haftet selbst für von ihm verursachte Schäden. Wir empfehlen jedem Antragsteller abzuklären, ob seine Privathaftpflichtversicherung Schäden an zum Gebrauch übernommenen Ruderbooten (Obhutsschäden) und anderen Sportgeräten des Clubs abdeckt (Sportgeräteversicherung). Gegebenenfalls ist die Deckung als Zusatzelement einzuschliessen.