Antragsformular Junioren

Bestätigung, dass der/die Junior/in 300 Meter schwimmen kann.
Oben genannte Person beantragt den Beitritt als Junior/in im Seeclub Wädenswil. Sie und ihre Eltern anerkennen die Statuten des Seeclub Wädenswil und sind mit den unten aufgeführten Regeln, Hinweisen und Nutzungsrechten einverstanden. Der Mitgliederbeitrag beträgt 570.- pro Jahr.

Regeln, Hinweise und Nutzungsrechte (Junioren)
Die Junior/innen dürfen grundsätzlich nicht selbstständig trainieren. Das heisst, alle Juniorenmitglieder gehen nur mit Betreuung aufs Wasser und trainieren nur unter Trainerbeaufsichtigung im Clubhaus. Ausnahmen gelten nur in Absprache mit der Cheftrainerin/dem Cheftrainer.

Die Junior/innen dürfen sich ausserhalb der Trainings sehr gerne im Clubhaus treffen. Es wird gerne gesehen, wenn sich Junior/-innen zum Lernen, Reden, Kochen, Schwimmen und weitere Spässe im Clubhaus verabreden und dabei eine gute Stimmung herrscht. Das Clubhaus steht ihnen grundsätzlich offen. Wir möchten Euch als Eltern allerdings darauf hinweisen, dass die Jugendlichen nur während der offiziellen Trainings und Regatten vom Trainerteam beaufsichtigt werden. Alles, was ausserhalb dieser Zeiten passiert, unterliegt nicht der Verantwortung der Trainer. Selbst wenn ein/e Trainer/in vor Ort sein sollte, ist dieser/e zu diesen Zeiten nicht in der Trainerfunktion.

Während Trainings, Trainingslagern und Regatten werden Fotos oder Videos sowohl zu Trainingszwecken als auch für Clubbedürfnisse gemacht. Diese werden für clubinterne Zwecke weiterverwendet (Recht zur Nutzung namentlich auf Club-Website, Werbung, Berichte usw.).

Die Telefonnummer des Antragstellers/ der Antragstellerin wird in der internen Mitgliederliste aufgeführt.

Die Kündigung der Mitgliedschaft hat schriftlich zu erfolgen (E-Mail oder Brief an
administration@seeclubwaedi.ch und ist regulär auf Ende Kalenderjahr möglich.

Versicherung ist Sache des Clubmitglieds. Die Eltern des/der Gesuchsteller/in bestätigen, ausreichend gegen Unfall versichert zu sein und zur Deckung von allfälligen Personen- und Bootsschäden eine ausreichende Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben.

Der Seeclub Wädenswil weist darauf hin, dass er nicht gegen Schäden am Bootsmaterial versichert ist. Jeder/e Verursacher/in haftet selbst für von ihm/ihr verursachten Schäden. Wir empfehlen jedem/r Antragsteller/in abzuklären, ob seine/ihre Privathaftpflichtversicherung Schäden an zum Gebrauch übernommenen Ruderbooten und anderen Sportgeräten des Clubs abdeckt (Versicherung gegen Obhutsschäden). Gegebenenfalls ist die Deckung als Zusatzelement einzuschliessen.